Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind ebenso wie im Familienrecht oftmals geprägt von erheblicher Emotionalität.
Mein Ziel ist es, die bestehenden Konflikte sachlich zu lösen und wirtschaftlich orientierte, tragbare Ergebnisse auszuarbeiten.

Häufig mit finanziellen Einbußen verbundene Streitigkeiten sind vermeidbar durch zu Lebzeiten errichtete letztwillige Verfügungen, die die individuellen Bedürfnisse berücksichtigen und denen die gesetzlichen Standardregelungen nicht gerecht werden können.

Darüber hinaus berate ich Sie bezüglich der Errichtung einer individuell zugeschnittenen Vorsorgevollmacht, in der Sie für den Fall einer später eintretenden Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit einer Person Ihres Vertrauens Vollmacht erteilen. Ihre Vertrauensperson handelt in Ihrem Namen, dadurch kann eine rechtliche Betreuung weitgehend vermieden werden. Häufig wird eine solche Vorsorgevollmacht ergänzt durch eine Patientenverfügung, in der Sie festlegen, was der Bevollmächtigte für den Fall unheilbarer Krankheit Ihrerseits anordnen soll.

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