Mit der Eheschließung entstehen von Gesetzes wegen für jeden Partner wechselseitige Rechte und Pflichten für das eheliche Zusammenleben, die auch im Falle einer Trennung und ggf. Ehescheidung Auswirkungen haben.
Demgegenüber finden für die nichteheliche Lebensgemeinschaft die geltenden gesetzlichen Regelungen, z. B. über Unterhalt für den anderen Partner oder die Vermögensauseinandersetzung, keine Anwendung. Für den wirtschaftlich schwächeren Partner gibt es also hier keinen gesetzlichen Schutz.

Ich berate Sie gerne über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und entwickle gemeinsam mit Ihnen vertragliche Konzepte auf der Grundlage Ihrer Vorstellungen und Planungen, die Ihren individuellen und persönlichen Bedürfnissen entsprechen.
Da eine Trennung häufig mit gravierenden persönlichen Einschnitten verbunden ist, ist neben fachlicher Professionalität als Fachanwältin für Familienrecht insbesondere auch Einfühlungsvermögen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Mein vorrangiges Ziel ist, zusammen mit Ihnen zeitnah die anlässlich der Trennung klärungsbedürftigen Aspekte zu erarbeiten, frühzeitig diese wirtschaftlich sinnvoll und effizient zu regeln, um Konflikte zu lösen und Planungssicherheit zu erlangen.
Die Scheidung der Ehe erfolgt über das Familiengericht; in diesem gerichtlichen Verfahren besteht für den antragstellenden Ehegatten Anwaltszwang.

Als Verfahrensbeistand vertrete ich die Interessen minderjähriger Kinder als „Anwalt des Kindes“ in gerichtlichen Sorge-, Umgangs- und Herausgabeverfahren. Die Bestellung zum Verfahrensbeistand erfolgt über das für das Gerichtsverfahren zuständige Familiengericht.

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