Ich übernehme für Sie alle erforderliche Korrespondenz mit dem Unfallverursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherer, mit Ihrer Rechtschutzversicherung (soweit vorhanden) sowie den Ermittlungsbehörden und sorge für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche sowie Ihrer Schmerzensgeldansprüche im Falle von Personenschäden gegenüber dem Schädiger, bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Die Anwaltskosten sind bei alleinigem Verschulden des Unfallverursachers ebenfalls von diesem, bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen.

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